Konformität

Im gewerblichen Bereich unterliegen alle Waagen der Eichpflicht. In fest vorgeschriebenen, regelmäßigen Zeiträumen muss die Eichung erneuert werden. Als Hersteller führen wir bei unseren Waagen das Konformitätsbewertungsverfahren gemäß § 9 der Mess- und Eichverordnung (MessEV) durch. Die dann folgenden Nacheichungen werden weiterhin in den vorgesehenen Prüfintervallen von den regional zuständigen Eichämtern durchgeführt. Für die fristgerechte Beantragung der Eichung bei der zuständigen Behörde ist der Messgerätebetreiber verantwortlich. Gerne überniehmen wir diese Aufgabe und stellen ihre Waage dem Eichamt zur Eichung vor.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Anrufen E-Mail schreiben

Verlässliche & kompetente Partner