Eichservice

Unser Eichservice – nachweisbar präzise Sie müssen Ihre Waage eichen lassen? Was bedeutet das für Sie?

Ungenaue oder defekte Waagen werden vom Eichbeamten abgewiesen. Das würde für Sie einen erhöhten Aufwand bedeuten, weil Ihre Waage nach der Reparatur nochmals zur Eichung vorgestellt werden muss. Dies können Sie vermeiden, indem Sie uns, Otto Mild Waagen GmbH & Co.KG mit der Eichüberwachung und -vorbereitung beauftragen.

Unser Service für Sie

Wir führen Ihren Waagenbestand in unserer Eichüberwachung. Wir informieren Sie rechtzeitig über die Fälligkeit Ihrer Eichung und bieten Ihnen die Vorbereitung Ihrer Waagen inkl. Justage und Vorstellung zur Eichung für Fahrzeugwaagen, Bodenwaagen, Kontrollwaagen, Tisch-, Laden- und Laborwaagen an. Im Auftragsfall übernehmen wir die Organisation für die Überprüfung Ihrer Waagen, Antragsstellung beim zuständigen Eichamt, Eichterminvereinbarung und ggfs. Zusammenstellung von Eichrundfahrten z.B. für Kleinunternehmen und Apotheken. Oder melden Sie sich für die wöchentliche Werkstatteichung in unserem Hause an. Im Rahmen der Werkstatteichung werden die Waagen vor der Eichung geprüft und anschließend zur Eichung vorgestellt.

Das Plus für Sie: Ein Ansprechpartner, kein zusätzlicher Überwachungsaufwand, die Abrechnung erfolgt aus einer Hand. Unsere Leistungen können auch zu Festpreisen angeboten werden. Die anfallenden Eichgebühren werden gemäß der gültigen Eichkostenverordnung berechnet.

Was ist Eichen?

Das Eichen eines Messgerätes (einer Waage) umfasst die von der zuständigen Eichbehörde nach den Eichvorschriften vorzunehmenden Prüfungen und Stempelung. Durch die Prüfung wird festgestellt, ob das vorgelegte Messgerät (Waage) der Eichvorschriften entspricht, d.h. ob es den an seine Beschaffenheit und seine messtechnischen Eigenschaften zu stellenden Anforderungen genügt, insbesondere, ob die Beträge der Messabweichung die Fehlergrenze(n) nicht überschreitet. Durch die Stempelung wird beurkundet, dass das Messgerät (Waage) zum Zeitpunkt der Prüfung diesen Anforderungen genügt hat und das aufgrund seiner Beschaffenheit zu erwarten ist, dass es bei einer Handhabung entsprechend den Regeln der Technik innerhalb der Nacheichfrist „richtig“ bleibt [vgl. Definition nach DIN 1319 Teil 1 06/85].

Wann ist eine Waage eichfähig?

Die Eichfähigkeit einer Waage wird durch die Bauartzulassung dokumentiert. Vorab werden die Waagen durch die Physikalisch Technische Bundesanstalt einer eichtechnischen Prüfung unterzogen. Sie umfasst sowohl messtechnische als auch gerätespezifische Anforderungen.

Wann muss die Waage geeicht sein?

Nach der EU-Richtlinie 2009/23/EG müssen Waagen amtlich geeicht sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:

  • im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung ermittelt werden soll
  • bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken, sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor
  • zu amtlichen Zwecken wie Ermittlung von Gebühren, Zöllen und Strafen. Bei der Herstellung von Fertigpackungen
  • nach jeder bestandenen Eichprüfung wird die Waage vom Eichbeamten mit einer Eichmarke versehen

Damit ist ihre Genauigkeit im Rahmen der zulässigen Eich-Toleranz bestätigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung erstreckt sich auf alle Mitgliedsstaaten der EU (Europäische Union).

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

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